Schwerpunkte
Die Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll in folgendem Alter:
U2: | 7 - 10 Tage |
U3: | 6 Wochen |
U4: | 4 Monate |
U5: | 7 Monate |
U6: | 1 Jahr |
U7: | 2 Jahre |
U7a: | 3 Jahre |
U8: | 4 Jahre |
U9: | 5 Jahre |
Bitte Termine rechtzeitig besorgen!
Merkblätter für Vorsorgeuntersuchungen in verschiedenen Sprachen:
Die J1 sollte mit 14 Jahren durchgeführt werden. Es existiert ein Fragebogen zu dieser Vorsorgeuntersuchung.
Für gesetzlich krankenversicherte Kinder gibt es z.Zt. nur Vorsorgeuntersuchungen im ersten Lebensjahr (U1 bis U6), mit 2 Jahren (U7), mit 3 Jahren (U7a), mit 4 Jahren (U8), mit 5 Jahren (U9) und im 13. bis 15. Lebensjahr (J1).
Privatversicherte Kinder haben dagegen gemäß den Bestimmungen der amtlichen Privatgebührenordnung (GOÄ 96) nach dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Früherkennungsuntersuchung.
Wir Kinder- und Jugendärzte halten regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern für unbedingt notwendig, um beim wachsenden Organismus des Kindes behandlungsbedürftige Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Angesichts der derzeitigen Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung sind allerdings die Aussichten auf eine baldige Umsetzung dieser gesundheitspolitisch wichtigen Maßnahme im Interesse der Kinder und Jugendlichen schlecht.
Wenn Sie trotzdem im Interesse Ihres Kindes die Möglichkeit von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen nutzen möchten, so können Sie diese Leistung natürlich privat in Anspruch nehmen, die mittlerweile von vielen gesetzlichen Krankenkassen rückvergütet werden.
Diese zusätzliche Früherkennungsuntersuchung U10, U11, J2 umfassen: Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem einschließlich Koordination, Sinnesorganen mit Überprüfung der Seh- und Hörfunktion, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen, Urin, Überprüfung des Impfstatus) - einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) an Hand der in dem grünen Ergänzungs-Vorsorgeheft beantworteten Fragen Die Kosten belaufen sich nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den Leistungen nach der Ziffer 26 (2,3-facher Satz) insgesamt auf 60,33 €. Hier sind die Kosten des Ergänzungs-Vorsorgeheftes eingeschlossen.
- akute Erkrankungen aller Art
- Sport- und Spielverletzungen
- Platzwunden
- Vergiftungen
siehe auch Eltern-Login
- Neurodermitis
- Asthma
- Allergien
- Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen
- Immunschwächesyndrom
- Rheuma
- Kopfschmerzen
- Migräne
- Entwicklungsverzögerungen
- Koordinationsstörungen
- Wahrnehmungsstörungen
- Schlafstörungen
- Essstörungen
- Verhaltensstörungen
- Hyperaktivität
- Angstsyndrome
- Eltern/Kind Beziehungsstörungen
- Familienkonflikte
- Schulprobleme
- Lern- und Konzentrationsstörungen
individuelle Impfberatungen
Impfmerkblatt siehe Eltern-Login
Reise-Impfberatung
Durchführung von Impfungen
- Allergietestung im Blut (IgE-Rast, IgG4) und auf der Haut (Prick)
- Lungenfunktionsuntersuchungen bei Asthma
- Beratung zur Vorbeugung und Behandlung von Allergien mit verschiedenen schulmedizinischen und naturheilkundlichen Methoden (siehe auch Therapieformen)